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Die Seite "Angaben zurzu verstorbenenden Person"Spielgeräten" ist unterteilt in die Abschnitte:
"Person"Art der Meldung",
"Geburtsangaben"Bitte wählen Sie den Veranlagungszeitraum aus"
"AktuelleBitte Meldeanschrift" geben Sie die Anzahl der Geräte für jede Gerätetypen an, die sich in einer Gaststätte und/oder an einem sonstigen Ort befinden."Kontakt"
"Zusätzliche Angaben"
"Angaben zum Tod"
"Ihre Ansprechpartner" Die Ansprechpartner können Sie in der Konfiguration des Online Formulars auf der Seite "Ansprechpartner und Kontaktinformationen" anpassen. Eine Erklärung, wie Sie den Abschnitt anpassen finden Sie hier.
"Bitte geben Sie an, wer verstorben ist":
Die Angaben unter diesem Abschnitt entsprechen den Angaben des Antragstellers. Um zur Erklärung der Vorschau der Seite "Antragsteller" zu gelangen, klicken Sie bitte hier.

Man gibt das Geburts- und Sterbedatum der verstorbenen Person an, sowie die (geschätzte oder exakte) Todeszeit.
Zudem wird das Datum der letzten Sichtung der verstorbenen Person vermerkt, einschließlich der genauen oder geschätzten Uhrzeit dieser Sichtung.

Man gibt entweder manuell oder per intelligente Suche die Adresse des Todesortes der verstorbenen Person an.
 
Man wählt die TodesursacheArt der verstorbenen Person ausMeldung der angegeben ListeSpielgerätesteuer aus.
 
ManAls nächstes wählt ausman derdas ListeQuartel aus, für das man die geplanteMeldung Arttätigen der Bestattung der verstorbenen Person aus.möchte.
 
ManAls lädtletztes gibt man jeweils die Geburtsurkunde,Anzahl der Geräte an, die ärztlichebestimmte BescheinigungKritirien über(nicht) den Tod und die Dokumente für das Finanzamt hoch.erfüllen.
Die jeweiligen Abschnitte und Eingabefelder können Sie in der Konfiguration des Online Formulars auf der Seite "AngabenDefintion zurder verstorbenen Person"Steuersätze" anpassen. Sie können auswählen, ob das jeweilige Eingabefeld im Online Formular angezeigt werden soll oder nicht und ob es sich um ein Pflichtfeld handeln soll oder nicht. Eine Erklärung, wie Sie die Abschnitte anpassen finden Sie hier.
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