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Angaben zu den Spielgeräten

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Die Seite "Angaben zu den Spielgeräten" ist unterteilt in die Abschnitte:

"Art der Meldung",

"Bitte wählen Sie den Veranlagungszeitraum aus"

"Bitte geben Sie die Anzahl der Geräte für jede Gerätetypen an, die sich in einer Gaststätte und/oder an einem sonstigen Ort befinden."

"Ihre Ansprechpartner" Die Ansprechpartner können Sie in der Konfiguration des Online Formulars auf der Seite "Ansprechpartner und Kontaktinformationen" anpassen. Eine Erklärung, wie Sie den Abschnitt anpassen finden Sie hier.

 

 

"Bitte geben Sie an, wer verstorben ist":

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Man wählt die Art der Meldung der Spielgerätesteuer aus.

 

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Als nächstes wählt man das Quartal aus, für das man die Meldung tätigen möchte.

 

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Als letztes gibt man jeweils die Anzahl der Geräte an, die bestimmte Kriterien (nicht) erfüllen.

 

Die jeweiligen Abschnitte und Eingabefelder können Sie in der Konfiguration des Online Formulars auf der Seite "Defintion der Steuersätze" anpassen. Sie können auswählen, ob das jeweilige Eingabefeld im Online Formular angezeigt werden soll oder nicht und ob es sich um ein Pflichtfeld handeln soll oder nicht. Eine Erklärung, wie Sie die Abschnitte anpassen finden Sie hier.