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Angaben zur Aufgrabung nach TKG § 127

Angaben zur Aufgrabung.png

Die Seite "Angaben zur Aufgrabung nach TKG § 127" ist unterteilt in die Abschnitte:

"Angaben zur Abfragung nach TKG § 127",

"Ihre Ansprechpartner" Die Ansprechpartner können Sie in der Konfiguration des Online Formulars auf der Seite "Ansprechpartner und Kontaktinformationen" anpassen. Eine Erklärung, wie Sie den Abschnitt anpassen finden Sie hier.

 

 

Angaben zur Aufgrabung 1.png

Unter "Es handelt sich um" wählt man aus, um welche Art von Ausgrabung es sich handelt. 

Falls "Mindertiefe Verlegung" gewählt wird, gibt man eine genau Bezeichnung des Verfahrens ein.

 

Angaben zur Aufgrabung 2.png

Man gibt an, ob eine Einweisung seitens der Gemeinde stattgefunden hat, indem man "Ja" oder "Nein" auswählt. 

 

Es wird angegeben, ob eine Berechtigung zur unentgeltlichen Benutzung der Telekommunikation vorhanden ist oder nicht.

Falls "Die Berechtigung wird hochgeladen" ausgewählt wird, kann eine Kopie der Berechtigung hochgeladen werden.

 

Angaben zur Aufgrabung 3.png

Im Auswahlfeld "Verwendungszweck"Art der Leitung/Medien", kann einereine Art der Verwendungszwecke,mehrere Arten, die zuvor in der Konfiguration hinterlegt wurden, ausgewählt werden. Es

kann

 ebenfalls "sonstiger Verwendungszweck" ausgewählt werden, der als Standardeintrag existiert und von Ihnen nicht gelöscht werden kann. Bei der Auswahl "sonstiger Verwendungszweck" öffnet sich ein Textfeld, woraufhin man den Verwendungszweck händisch eingibt. Das selbe gilt für das Auswahlfeld "Sie dürfen diese Urkunde bestellen, weil Sie".

Des Weiteren wirdgibt dasman Datumunter "Art der Ausführung", ob es sich um eine "Offene" oder "Geschlossene" Bauweise handelt und gibt die Anzahl der Kreuzungen und der OrtLängsverlegungen der Geburt, sowie die Registernummer eingegeben.

 

Angaben zur Aufgrabung 2.png

 

Angaben zur Aufgrabung 3.pngan.

 

Angaben zur Aufgrabung 4.png

Man wählt aus, ob es sich um eine Errichtung einer Funkstation für den Betrieb im Mobilfunknetz handelt oder nicht.

Falls

"Ja",

Unterwählt Angaben zur beurkundeten Person werdenman die persönlichenErrichtung Angaben eingetragen.aus.

 

Die jeweiligen Abschnitte und Eingabefelder können Sie in der Konfiguration des Online Formulars auf der Seite "Angaben zur Aufgrabung nach TKG § 127" anpassen. Sie können auswählen, ob das jeweilige Eingabefeld im Online Formular angezeigt werden soll oder nicht und ob es sich um ein Pflichtfeld handeln soll oder nicht. Die Liste der Art der Leitung/Medien können Sie ebenfalls anpassen. Eine Erklärung, wie Sie die Abschnitte anpassen finden Sie hier.