Antragsberechtigung
Um
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Die Seite Antragsberechtigung ist unterteilt in die Abschnitte: "Bitte wählen Sie Ihre Postleitzahl" und "Gemeindliche Steuernummer" "Ihre Ansprechpartner" Die Ansprechpartner können Sie in der
Es muss die Gemeinde ausgewählt werden, in der man gemeldet ist und in der man den Antrag stellen möchte. Falls die Gemeinde nicht aufgelistet ist, kann der Antrag nicht ausgefüllt werden. Es kann ebenfalls die Gemeindliche Steuernummer angeben werden.
Die jeweiligen Abschnitte können Sie in der Konfiguration des OZG Managers auf der Seite "Antragsberechtigung"
Durch klicken
Falls die Gemeinde in der man gemeldet ist, sich nicht in der Liste befindet, kann "Meine PLZ ist nicht aufgeführt" ausgewählt werden. Daraufhin wird eine Fehlermeldung angezeigt und man kann die Antragstellung nicht weiterausführen.
Die gemeindliche Steuernummer wird händisch eingegeben. Es handelt sich hierbei nicht um ein Pflichtfeld.
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