Angaben zu Familienangehörigen
|
Die Seite "Angaben zu Familienangehörigen" ist unterteilt in die Abschnitte: "Angaben zu lebenden und verstorbenen Kindern", "Angaben zu sonstigen Verwandten", "Angaben zu den Auskunftspersonen", "Ihre Ansprechpartner" Die Ansprechpartner können Sie in der Konfiguration des Online Formulars auf der Seite "Ansprechpartner und Kontaktinformationen" anpassen. Eine Erklärung, wie Sie den Abschnitt anpassen finden Sie hier.
Man gibt die Anzahl der lebenden und verstorbenen Kinder der verstorbenen Person an. Falls es verstorbene Kinder gibt, gibt man zusätzlich die Anzahl deren Kinder (Enkelkinder der verstorbenen Person) an.
Zusätzlich wählt man aus der Liste die Beziehung der verstorbenen Person zu den lebenden Kindern aus.
Man kann außerdem die Option wählen, ob das lebende Kind als Auskunftsperson angegeben werden soll. Desweiteren findet wie auch beim Antragsteller, die selbe Abfrage der persönlichen Angaben des lebenden Kindes statt. Dieselbe Abfrage findet unter "Angaben zu verstorbenen Kindern" statt.
Als nächstes wird abgefragt, ob die verstorbene Person noch lebende Eltern oder lebende Geschwister hat. Falls "Ja", gibt man ebenfall die Beziehung zur verstorbenen Person an und die persönlichen Daten.
Falls zuätzlich Auskunftspersonen angegeben werden sollen. wählt man hier ebenfalls aus der Liste die Beziehung zur verstorbenen Person aus und gibt daraufhin auch die persönlichen daten an
Die jeweiligen Abschnitte und Eingabefelder können Sie in der Konfiguration des Online Formulars auf der Seite "Angaben zu Familienangehörigen" anpassen. Sie können auswählen, ob das jeweilige Eingabefeld im Online Formular angezeigt werden soll oder nicht und ob es sich um ein Pflichtfeld handeln soll oder nicht. Eine Erklärung, wie Sie die Abschnitte anpassen finden Sie hier. |






