Einführung 2
Zweck
Die Seite "Einführung" ist die erste Seite im Online Formular und dient der Begrüßung des Antragstellers.
Auf der Seite Einführung können Sie dem Antragssteller allgemeine Informationen zu dem jeweiligen Formular angeben. Sie ist immer die erste Seite, die der Antragsteller sieht, wenn er das Formular aufruft. Die Seite besteht aus den vier Abschnitten „Willkommen“, „Allgemeines“, „Wichtige Informationen“ und „Rechtsnorm. Außerdem müssen hier die Datenschutzbedingungen akzeptiert werden und ihre hinterlegten Ansprechpartner werden angezeigt.
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Seitenübersicht
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Die Seite "Einführung" ist unterteilt in vier Abschnitte: "Willkommen" "Allgemeines" "Wichtige Informationen" "Rechtsnorm" Die Abschnitte "Allgemeines", "Wichtige Informationen" und "Rechtsnorm" sind identisch, sie unterscheiden sich nur durch ihren Inhalt. |
Konfiguration
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"Willkommen": Sie können einen Text verfassen, der im Online Formular unter dem Abschnitt "Willkommenstext anpassen" angezeigt wird. Falls nichts eintragen wird, wird der gesamte Abschnitt im Online Formular ausgeblendet. Eine detaillierte Erklärung zu der Komponente "Eingabefeld-Text" und wie sich diese auf die Vorschau auswirkt finden Sie hier. Im ersten Abschnitt „Willkommen“ können Sie ihre Bürgerinnen und Bürger über das Textfeld begrüßen. Weisen Sie hier auch gerne auf die weiteren Felder „Allgemeines“ , „Wichtige Informationen“ und „Rechtsnorm“ hin.
"Allgemeines", "Wichtige Informationen" und "Rechtsnorm": Sie können in die Eingabefelder der jeweiligen Abschnitte auf unterschiedliche Weise Informationen hinterlegen. Sie können eine Auswahl pro Abschnitt wählen. Eine detaillierte Erklärung zu der Komponente "Auswahlfeld - Radio" finden Sie hier. Welche Bedeutungen die Eingabefelder "URL", "PDF anzeigen", "Text anzeigen" und "Nicht anzeigen" haben, werden Ihnen im folgenden erklärt. Im zweiten Abschnitt können Sie „Allgemeine Hinweise“ zum Formular und beispielsweise zu ihrer Gemeinde machen.
Im Abschnitt „Wichtige Informationen“ können Sie alle relevanten Informationen, die das Formular betreffen angeben. Weisen Sie hier den Antragsteller auf mögliche Voraussetzungen,Fristen oder andere wichtige Informationen hin, die bei der Antragstellung berücksichtigt werden müssen.
Im letzten Abschnitt Rechtsnorm können Sie auf die zugrunde liegenden Gesetze und Normen hinweisen.
Beispiel Allgemeines: Für die drei Abschnitte „Allgemeines“, „Wichtige Informationen“ und „Rechtsnorm können Sie jeweils entscheiden, wie und ob Sie im Formular angezeigt werden sollen. Dabei stehen Ihnen vier Möglichkeiten zur Auswahl.
URL: Unter der Auswahl "URL" können Sie eine URL hinterlegen, die in der Vorschau unter dem Abschnitt angezeigt wird, um an (weitere) Informationen/Hilfen etc. bezüglich des Formulars zu gelangen. Sie können die URL händisch eintragen oder sie kopieren und dann einfügen. Falls Sie die URL händisch eintragen, achten Sie darauf, das richtige Format einzuhalten: https://www.google.de/?hl=de oder www.google.de . Sie können einen Link anzeigen lassen, der den Antragsteller auf die von Ihnen hinterlegte Seite führt. Bitte achten Sie dabei auf die richtige Schreibweise
PDF: Unter der Auswahl "PDF" können Sie eine PDF-Datei hochladen, die im Online Formular angezeigt wird. Fall Sie die Informationen als PDF bereitstellen wollen, können Sie eine PDF-Datei hochladen. Auch diese wird im entsprechenden Abschnitt als Link angezeigt. Text anzeigen: Unter der Auswahl "Text anzeigen" können Sie einen Text verfassen, der im Online Formular unter dem jeweiligen Abschnitt angezeigt wird. Eine detaillierte Erklärung zu der Komponente "Eingabefeld-Text" und wie sich diese auf die Vorschau auswirkt finden Sie hier. Alternativ können Sie auch alle Angaben als Text verfassen.
Nichts anzeigen: Unter der Auswahl "Nichts anzeigen" wird der gesamte Abschnitt im Online Formular ausgeblendet. Falls Sie zu dem jeweiligen Abschnitt keine Angaben machen möchten, wählen Sie bitte „Nichts anzeigen“. Der Abschnitt wird so im Formular ausgeblendet. |
Wie die Seite "Einführung" in der Vorschau aussieht, sehen Sie hier.
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