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Die Seite Namensführung ist unterteilt in die Abschnitte:
"Erklärung"
"Ihre Ansprechpartner" Die Ansprechpartner können Sie in der Konfiguration des OZG Managers auf der Seite "Ansprechpartner und Kontaktinformationen" anpassen. Eine Erklärung, wie Sie den Abschnitt anpassen finden Sie hier.
Es muss die GemeindeErklärung zur Namensführung bestätigt werden, indem man ein Häkchen in die Checkbox setzt. Daraufhin muss ausgewählt werden, innach derwelchem Recht man gemeldetdie istNamensführung und in der man den Antrag stellenbestimmen möchte.
Falls die Gemeinde nicht aufgelistet ist, kann der Antrag nicht ausgefüllt werden.
Es kann ebenfalls die Gemeindliche Steuernummer angeben werden.
Die jeweiligen Abschnitte können Sie in der Konfiguration des OZG Managers auf der Seite "Antragsberechtigung" anpassen. Eine Erklärung, wie Sie die Abschnitte anpassen finden Sie hier.

Falls der Ehename nach deutschem Recht bestimmt wird, wählt man aus der Liste seine Auswahl aus.

Falls der Ehename nach ausländischem Recht bestimmt wird, gibt man die Namensführung des ersten und zweiten Ehepartners an.

DurchFalls klickenkeine aufErklärung daszur AuswahlfeldNamensführung oderin dender PfeilEhe rechts,abgeben werden soll, kann die Gemeindeletzte ausgewäAuswahl gewählt werden.
Falls die Gemeinde in der man gemeldet ist, sich nicht in der Liste befindet, kann "Meine PLZ ist nicht aufgeführt" ausgewählt werden. Daraufhin wird eine Fehlermeldung angezeigt und man kann die Antragstellung nicht weiterausführen.
Die gemeindliche Steuernummer wird händisch eingegeben. Es handelt sich hierbei nicht um ein Pflichtfeld.
Die jeweiligen Abschnitte und Eingabefelder können Sie in der Konfiguration des Online Formulars auf der Seite "Antragsberechtigung" anpassen. Sie können auswählen, ob das jeweilige Eingabefeld im Online Formular angezeigt werden soll oder nicht und ob es sich um ein Pflichtfeld handeln soll oder nicht. Eine Erklärung, wie Sie die Abschnitte anpassen finden Sie hier.
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