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Gemeinsame Kinder


Gmeinsame Kinder.png

Die Seite AntragsberechtigungGemeinsame Kinder ist unterteilt in die Abschnitte:

"Bitte wählenHaben Sie Ihregemeinsame Postleitzahl"Kinder?" und

"Gemeindliche Steuernummer"

"Ihre Ansprechpartner" Die Ansprechpartner können Sie in der Konfiguration des OZG Managers auf der Seite "Ansprechpartner und Kontaktinformationen" anpassen. Eine Erklärung, wie Sie den Abschnitt anpassen finden Sie hier.

 

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Falls keine gemeinsamen Kinder existieren wird die Frage "Haben Sie gemeinsame Kinder" mit "Nein" beantwortet und es müssen keine weiteren Angaben auf dieser Seite gemacht werden. Falls die Frage jedoch mit "Ja" beantwortet wird, gibt man die Anzahl der Kinder an.

 

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Man gibt die persönlichen Daten der Kinder ein.

 

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 Durch klicken auf "Übernehmen" werden die Eingaben gespeichert.

 

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Es muss die Gemeinde ausgewählt werden, in der man gemeldet ist und in der man den Antrag stellen möchte.

Falls die Gemeinde nicht aufgelistet ist, kannAnzahl der AntragKinder nichtmehr ausgefülltals werden.

eins

Es kann ebenfalls die Gemeindliche Steuernummer angeben werden.

 

Die jeweiligen Abschnittebeträgt, können Sie in der Konfiguration des OZG Managers auf der Seite "Antragsberechtigung" anpassen. Eine Erklärung, wie Sie die Abschnitte anpassen finden Sie hier.

 


Durchdurch klicken auf das Auswahlfeld oder den Pfeil rechts, kann"Hinzufügen", die Gemeindepersönlichen ausgewählt werden.

 


Falls die Gemeinde inAngaben der manweiteren gemeldetKinder ist, sich nicht in der Liste befindet, kann "Meine PLZ ist nicht aufgeführt" ausgewählteingegeben werden. Daraufhin wird eine Fehlermeldung angezeigt und man kann die Antragstellung nicht weiterausführen.

 


Die gemeindliche Steuernummer wird händisch eingegeben. Es handelt sich hierbei nicht um ein Pflichtfeld.

 

 

Die jeweiligen Abschnitte und Eingabefelder können Sie in der Konfiguration des Online Formulars auf der Seite "Antragsberechtigung" anpassen. Sie können auswählen, ob das jeweilige Eingabefeld im Online Formular angezeigt werden soll oder nicht und ob es sich um ein Pflichtfeld handeln soll oder nicht. Eine Erklärung, wie Sie die Abschnitte anpassen finden Sie hier.