Angaben zum Eigentümer der Fläche
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Die Seite "Angaben zum Eigentümer der Fläche" ist unterteilt in die Abschnitte: "Es handelt sich um eine" "Ihre Ansprechpartner" Die Ansprechpartner können Sie in der Konfiguration des Online Formulars auf der Seite "Ansprechpartner und Kontaktinformationen" anpassen. Eine Erklärung, wie Sie den Abschnitt anpassen finden Sie hier. Falls es sich um eine öffentliche Fläche handelt, müssen keine weiteren Angaben gemacht werden. Falls es sich um eine private Fläche handelt, müssen Angaben zum Eigentümer der Fläche gemacht werden. Man gibt an, ob der Antragsteller der Eigentümer der Fläche ist, falls ja, müssen keine weiteren Angaben diesbezüglich gemacht werden.
Falls es sich bei dem Flächeneigentümer nicht um den Antragsteller handelt, wählt man aus ob dieser eine Person oder eine Organisation ist.
Je nachdem, ob es sich bei dem Flächeneigentümer um eine Person oder Organisation handelt, gibt man die Daten dieser ein.
Die jeweiligen Abschnitte und Eingabefelder können Sie in der Konfiguration des Online Formulars auf der Seite "Angaben zum Eigentümer der Fläche" anpassen. Eine Erklärung, wie Sie die Abschnitte anpassen finden Sie hier. |




