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Antragsberechtigung


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Die Seite Antragsberechtigung ist unterteilt in die Abschnitte:

"Bitte wählen Sie Ihre Postleitzahl" und

"Gemeindliche Steuernummer"

"Findet der vorübergehende Gaststättenbetrieb auf einer Veranstaltung statt ?"

"Ihre Ansprechpartner" Die Ansprechpartner können Sie in der Konfiguration des Online Formulars auf der Seite "Ansprechpartner und Kontaktinformationen" anpassen. Eine Erklärung, wie Sie den Abschnitt anpassen finden Sie hier.

 

Es muss die Gemeinde ausgewählt werden, in der man gemeldet ist und in der man den Antrag stellen möchte.

Falls die Gemeinde nicht aufgelistet ist, kann der Antrag nicht ausgefüllt werden.

Es kann ebenfalls die Gemeindliche Steuernummer angegeben werden.

 

Die jeweiligen Abschnitte können Sie in der Konfiguration des OZGOnline ManagersFormulars auf der Seite "Antragsberechtigung" anpassen. Eine Erklärung, wie Sie die Abschnitte anpassen finden Sie hier.

 

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Durch klicken auf das Auswahlfeld oder den Pfeil rechts, kann die Gemeinde ausgewählt werden.

 

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Falls die Gemeinde in der man gemeldet ist, sich nicht in der Liste befindet, kann "Meine PLZ ist nicht aufgeführt" ausgewählt werden. Daraufhin wird eine Fehlermeldung angezeigt und man kann die Antragstellung nicht weiterausführen.

 

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Die gemeindliche Steuernummer wird händisch eingegeben. Es handelt sich hierbei nicht um ein Pflichtfeld.

 

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Man wählt aus, ob der Gaststättenbetrieb auf einer Veranstaltung stattfindet.

Falls "Ja" kann man mit dem Antrag fortfahren.

 

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Falls der Gaststättenbetrieb nicht auf einer Veranstaltung stattfindet und man "Nein" ausgewählt hat, kann der Antrag nicht gestellt werden.

Der vorübergehende Gaststättenbetrieb kann nur auf einer Veranstaltung stattfinden.

 

Die jeweiligen Abschnitte und Eingabefelder können Sie in der Konfiguration des Online Formulars auf der Seite "Antragsberechtigung" anpassen. Sie können auswählen, ob das jeweilige Eingabefeld im Online Formular angezeigt werden soll oder nicht und ob es sich um ein Pflichtfeld handeln soll oder nicht. Die Liste der Angebote und der Gemeinden können Sie ebenfalls anpassen. Eine Erklärung, wie Sie die Abschnitte anpassen finden Sie hier.