Befreiungsgründe
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Die Seite "Befreiungsgründe" ist unterteilt in die Abschnitte: "Befreiungsgründe", "Ihre Ansprechpartner" Die Ansprechpartner können Sie in der Konfiguration des Online Formulars auf der Seite "Ansprechpartner und Kontaktinformationen" anpassen. Eine Erklärung, wie Sie den Abschnitt anpassen finden Sie hier.
BEACHTEN SIE, DASS DIESE SEITE NUR ANGEZEIGT WIRD, WENN AUF DER SEITE ANGABEN ZUM ANTRAG, UNTER FALLEN AUF DEM GRUNSTÜCK BIOABFÄLLE AN? "NEIN" AUSGEWÄHLT WURDE !
Falls "in
Falls "einer gemeinsam genutzten Biotonne auf folgendem, direkt angrenzenden Nachbargrundstück zugeführt" ausgewählt wird, gibt man die Adresse des Nachbargrundstücks an und wählt aus, ob es sich bei dem Eigentümer des Nachbarsgrundstück, um eine Person oder Organisation handelt. Falls der Eigentümer eine Person ist, gibt man die persönlichen Angaben der Person an. Falls der Eigentümer eine Organisation ist, gibt man die Daten der Organisation an.
Die jeweiligen Abschnitte und Eingabefelder können Sie in der Konfiguration des Online Formulars auf der Seite "Befreiungsgründe" anpassen. Sie können auswählen, ob das jeweilige Eingabefeld im Online Formular angezeigt werden soll oder nicht und ob es sich um ein Pflichtfeld handeln soll oder nicht. |



