Antragsberechtigung
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Die Seite Antragsberechtigung ist unterteilt in die Abschnitte: "Bitte wählen Sie Ihre Postleitzahl" und "Gemeindliche Steuernummer" "Voraussetzungen" "Ihre Ansprechpartner" Die Ansprechpartner können Sie in der Konfiguration des
Es muss die Gemeinde ausgewählt werden, in der man gemeldet ist und in der man den Antrag stellen möchte. Falls die Gemeinde nicht aufgelistet ist, kann der Antrag nicht ausgefüllt werden. Es kann ebenfalls die Gemeindliche Steuernummer angeben werden.
Durch klicken auf das Auswahlfeld oder den Pfeil rechts, kann die Gemeinde ausgewählt werden.
Falls die Gemeinde in der man gemeldet ist, sich nicht in der Liste befindet, kann "Meine PLZ ist nicht aufgeführt" ausgewählt werden. Daraufhin wird eine Fehlermeldung angezeigt und man kann die Antragstellung nicht weiterausführen.
Die gemeindliche Steuernummer wird händisch eingegeben. Es handelt sich hierbei nicht um ein Pflichtfeld.
Es wird die Anzahl der auf dem Grundstück gemeldeten Personen und die verfügbare Gartenfläche angegeben. Die erforderliche und mindestens erforderliche Gartenfläche wird automatisch ausgefüllt. Unter "Hinweise" müssen zur Bestätigung Häkchen in die Checkboxen gesetzt werden. Man bestätigt damit die Voraussetzungen und dass man der Grundstückseigentümer/Bevollmächtigte ist.
Die jeweiligen Abschnitte und Eingabefelder können Sie in der Konfiguration des Online Formulars auf der Seite "Antragsberechtigung" anpassen. Sie können auswählen, ob das jeweilige Eingabefeld im Online Formular angezeigt werden soll oder nicht und ob es sich um ein Pflichtfeld handeln soll oder nicht. Die Liste der Gemeinden können Sie ebenfalls anpassen. Eine Erklärung, wie Sie die Abschnitte anpassen finden Sie hier. |





