Antragsberechtigung
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Die Seite Antragsberechtigung ist unterteilt in die Abschnitte: "Bitte wählen Sie Ihre Postleitzahl" und "Gemeindliche Steuernummer" "Bestätigung" "Ihre Ansprechpartner" Die Ansprechpartner können Sie in der Konfiguration des Online Formulars auf der Seite "Ansprechpartner und Kontaktinformationen" anpassen. Eine Erklärung, wie Sie den Abschnitt anpassen finden Sie hier.
Es muss die Gemeinde ausgewählt werden, in der man gemeldet ist und in der man den Antrag stellen möchte. Falls die Gemeinde nicht aufgelistet ist, kann der Antrag nicht ausgefüllt werden. Es kann ebenfalls die Gemeindliche Steuernummer angeben werden.
Die jeweiligen Abschnitte können Sie in der Konfiguration des Online Formulars auf der Seite "Antragsberechtigung" anpassen. Eine Erklärung, wie Sie die Abschnitte anpassen finden Sie hier.
Durch klicken auf das Auswahlfeld oder den Pfeil rechts, kann die Gemeinde ausgewählt werden.
Falls die Gemeinde in der man gemeldet ist, sich nicht in der Liste befindet, kann "Meine PLZ ist nicht aufgeführt" ausgewählt werden. Daraufhin wird eine Fehlermeldung angezeigt und man kann die Antragstellung nicht weiterausführen.
Die gemeindliche Steuernummer wird händisch eingegeben. Es handelt sich hierbei nicht um ein Pflichtfeld.
Durch das Setzen eines Häkchens in die Checkbox, bestätigt man der Grundstückseigentümer oder der Bevollmächtigte des Eigentümers zu sein. Es handelt sich hierbei, um ein Pflichtfeld.
Die jeweiligen Abschnitte und Eingabefelder können Sie in der Konfiguration des Online Formulars auf der Seite "Antragsberechtigung" anpassen. Eine Erklärung, wie Sie die Abschnitte anpassen finden Sie hier. |





