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Ein-/Auswanderung

Das Themenfeld Ein- & Auswanderung richtet sich mit 22 OZG Leistungen an AusländerInnen, die nach Deutschland kommen und hier leben, sowie an AusländerInnen und Deutsche, die Deutschland verlassen. Die 22 OZG-Leistungen sind auf zwei Lebenslagen
+ Einwanderung &
+ Auswanderung)

verteilt, die primär das Aufenthaltsrecht und das Staatsangehörigkeitsrecht abdecken. Die Nutzergruppen sind sehr unterschiedlich, je nach Aufenthaltszweck und Integrationstiefe. Die Leistungen decken dabei die gesamten Nutzerreisen von erster Visabeantragung über Aufenthalt bis ggf. zur Einbürgerung ab, bzw. bei Wegzug bis zur Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit. Der Vollzug der Leistungen erfolgt neben Landes- und Kommunalbehörden häufig auch durch oder unter Beteiligung des Auswärtigen Amtes, des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und des Bundesverwaltungsamtes.


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