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Einführung

Zweck

Die Einführungsseite dient dem Antragsteller dazu, Informationen zu erhalten, die er für die Antragstellung benötigt.

Einführung

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Dem Antragsteller werden die Felder "Willkommen", "Allgemeines", "Wichtige Informationen" und"Rechtsnorm" angezeigt.

 

 

Um mit dem Antrag beginnen zu können, muss der Antragsteller die Datenschutzbedingungen lesen und akzeptieren. Die Datenschutzbedingungen kann er aufrufen, indem er auf die blaue Schrift "die Datenschutzbedingungen" klickt. Wenn er diese gelesen hat, setzt er ein Häkhcne in die Checkbox links neben der Bedingung. Jetzt kann er auf den Button "Weiter" im unteren Bereich der Seite klicken.

 

Das Feld "Ansprechpartner" findet sich im unteren Bereich aller Seiten des Antrages wieder.