Antragsberechtigung
Zweck
Die Seite "Antragsberechtigung" dient zur Überprüfung, ob der Antragsteller das Formular in der richtigen Gemeinde einreicht.
Seitenübersicht
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Die Seite "Antragsberechtigung" hat einen Abschnitt: "Zulässige Gemeinden"
Hier können Sie alle zulässigen Gemeinden mit ihrer zugehörigen Postleitzahl eintragen, bei denen das Formular eingereicht werden darf. |
Konfiguration
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Postleitzahlen editieren: In dem Sie auf "Hinzufügen" klicken, öffnet sich die Maske, um die jeweiligen Daten einzugeben.
Sie hinterlegen die Postleitzahl, wie auch den dazugehörigen Gemeindenamen. Sobald Sie die Angaben getätigt haben klicken Sie auf "Übernehmen" um die Angaben zu speichern oder auf "Abbrechen" um den Vorgang zu stoppen.
Falls Sie auf "Übernehmen" geklickt haben, wird Ihnen rechts neben Ihrem Eintrag ein Quadrat mit Stiftsymbol (Bearbeitungsfeld), wie auch das rote Mülleimersymbol (Löschung) angezeigt. Falls Sie auf das Bearbeitungsfeld klicken, können Sie Ihren Eintrag ändern. Falls Sie auf das rote Mülleimersymbol klicken, können Sie Ihren Eintrag löschen. Um einen weiteren Eintrag hinzuzufügen, klicken Sie erneut auf "Hinzufügen"
Eine detaillierte Erklärung zu der Komponente finden Sie hier.
Gemeindliche Steuernummer abfragen: Sie können die Gemeindliche Steuernummer abfragen.
Falls Sie in das Feld ein Häkchen setzen findet eine Abfrage statt und der Antragsteller kann die Gemeindliche Steuernummer angeben. Falls das Feld nicht angeklickt wird, findet eine Abfrage nicht statt.
Eine detaillierte Erklärung zu der Komponente finden Sie hier. |
BITTE VERGESSEN SIE NICHT, IHRE ÄNDERUNGEN ZU SPEICHERN, BEVOR SIE DIE SEITE VERLASSEN. DAFÜR KLICKEN SIE AUF DEN SPEICHER-BUTTON "SPEICHERN" OBEN LINKS AUF DER SEITE !FALLS SIE DIE ÄNDERUNGEN NICHT SPEICHERN MÖCHTEN KLICKEN SIE AUF "BEENDEN".FALLS SIE DAS GESAMTE FORMULAR ZURÜCK AUF DEN STANDARD SETZEN MÖCHTEN, KLICKEN SIE AUF "STANDARD WIEDERHERSTELLEN". |






