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Antragsberechtigung

Angaben zur Gemeinde

Antragsberechtigung leer.png

Die Seite Antragsberechtigung ist in die Abschnitte "Bitte wählen Sie Ihre Postleitzahl" und "Gemeindliche Steuernummer" unterteilt.

 

Es muss die Gemeinde ausgewählt werden, in der man gemeldet ist und in der man den Antrag stellen möchte.

Falls die Gemeinde nicht aufgelistet ist, kann der Antrag nicht ausgefüllt werden.

Es kann ebenfalls die Gemeindliche Steuernummer angeben werden.

 

Die jeweiligen Abschnitte können Sie in der Konfiguration des OZG Managers auf der Seite "Antragsberechtigung" anpassen. Eine Erklärung, wie Sie die Abschnitte anpassen finden Sie hier.

 

Die Liste der Gemeinden können Sie in der Konfiguration der Seite "Antragsberechtigung" anpassen. Außerdem können Sie dort auswählen, ob die  "Gemeindliche Steuernummer" im Antrag abgefragt werden soll.

 

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Durch klicken auf das Feld oder den Pfeil rechts, kann die Gemeinde ausgewählt werden.

 

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Falls die Gemeinde in der man gemeldet ist, sich nicht in der Liste befindet, kann "Meine PLZ ist nicht aufgeführt" ausgewählt werden. Daraufhin wird eine Fehlermeldung angezeigt und man kann die Antragstellung nicht weiterausführen.

 

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Die gemeindliche Steuernummer wird händisch eingegeben. Es handelt sich hierbei nicht um ein Pflichtfeld.