Antragsberechtigung
Zweck
Auf der Seite "Antragsberechtigung" wird überprüft, ob der Antragsteller für die Antragsstellung berechtigt ist.
Angaben zur Gemeinde
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Der Antragsteller wählt die Gemeinde aus, in der er gemeldet ist und in der er den Antrag stellen möchte. Falls die Gemeinde nicht aufgelistet ist, kann der Antrag nicht ausgefüllt werden. Der Antragsteller kann ebenfalls die Gemeindliche Steuernummer angeben.
Die Liste der Gemeinden können Sie in der Konfiguration der Seite "Antragsberechtigung" anpassen. Außerdem können Sie dort auswählen, ob die "Gemeindliche Steuernummer" im Antrag abgefragt werden soll. |
Angaben zur Gemeinde Beispiel
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Durch klicken auf den Pfeil rechts, kann der Antragsteller die Gemeinde auswählen.
Falls der Antragsteller die Gemeinde in der er gemeldet ist nicht in der Liste findet, kann er "Meine PLZ ist nicht aufgeführt" auswählen. Daraufhin wird ihm eine Fehlermeldung angezeigt und er kann die Antragstellung nicht weiterausführen.
Die gemeindliche Steuernummer gibt der Antragsteller händisch ein. Es handelt sich hierbei nicht um ein Pflichtfeld. |



