© seit 2019 OZG Services GmbH Skip to main content

Antragsberechtigung

Zweck

Auf der Seite "Antragsberechtigung" wird überprüft, ob der Antragsteller für die Antragsstellung berechtigt ist.

Angaben zur Gemeinde

Antragsberechtigung leer.png

Der Antragsteller wählt die Gemeinde aus, in der er gemeldet ist und in der er den Antrag stellen möchte.

Falls die Gemeinde nicht aufgelistet ist, kann der Antrag nicht ausgefüllt werden.

Der Antragsteller kann ebenfalls die Gemeindliche Steuernummer angeben.

 

Die Liste der Gemeinden können Sie in der Konfiguration der Seite "Antragsberechtigung" anpassen. Außerdem können Sie dort auswählen, ob die  "Gemeindliche Steuernummer" im Antrag abgefragt werden soll.

Angaben zur Gemeinde Beispiel

W1qa7epkb33eRiHC-antragsberechtigung-plz.png

Durch klicken auf den Pfeil rechts, kann der Antragsteller die Gemeinde auswählen.

 

Antragsberechtigung plz 2.png

Falls der Antragsteller die Gemeinde in der er gemeldet ist nicht in der Liste findet, kann er "Meine PLZ ist nicht aufgeführt" auswählen. Daraufhin wird ihm eine Fehlermeldung angezeigt und er kann die Antragstellung nicht weiterausführen.

 

Antragsberechtigung gemeindliche steuernummer.png

Die gemeindliche Steuernummer gibt der Antragsteller händisch ein. Es handelt sich hierbei nicht um ein Pflichtfeld.