Erklärung
Zweck
Auf der Seite "Erklärung" bestätigt der Wohnungsgeber die Angaben bzw. die Erklärung und unterschreibt den Antrag
Erklärung
|
Dem Wohnungsgeber wird die obige Erklärung angezeigt, falls er im Vorfeld angegeben hat, dass er nicht der Eigentümer der Immobilie ist.
Dem Wohnungsgeber wird die obige Erklärung angezeigt, falls er im Vorfeld angegeben hat, dass er der Eigentümer der Immobilie ist.
Der Wohnungsgeber liest die angezeigte Erklärung und bestätigt diese durch das Häkchen setzen in der Box und durch seine Unterschrift.
In der Konfiguration der Seite "Erklärung" können Sie beide Erklärungen anpassen. |

