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Antragsteller

Zweck

Auf der Seite "Angaben zum Wohnungsgeber"Antragsteller" werden die persönlichen Daten des WohnungsgebersAntragstellers abgefragt.

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Der Antragsteller wählt zunächst, ob er den Antrag für sich oder in Vertretung stellt und anschließend ob es sich bei dem Antragsteller um eine Person oder Organisation handelt.

 

Ob und welche Eingabefelder Pflicht sind, können Sie in der Konfiguration der Seite "Angaben zum Wohnungsgeber"Antragsteller" anpassen.

Antrag in eigenem Namen als Person

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Der Antragsteller kann jetzt Angaben zu seiner Person machen. Je nachdem welche Eingabefelder Sie als Pflichtfelder in der Konfiguration markiert haben, macht er zunächst Angaben zu seiner Anrede und seinem Geschlecht, dann zu seinem vollen Namen und zu seinem abweichenden Geburtsnamen, falls vorhanden.

 

Unter "Geburtsangaben" gibt der Antragsteller, neben seinem Geburtstag, seinen Geburtsstaat an. Falls er in Deutschland geboren wurde, werden ihm die Felder "Geboren in Land" und "Geboren in Gemeinde" zusätzlich angezeigt.

In "Geboren in Land" gibt er das Bundesland und in "Geboren in Gemeinde" die Gemeinde an. In dem Feld "Geboren in Gemeinde" werden ihm nur die Gemeinden angezeigt, die sich in dem Bundesland befinden, welches zuvor ausgewählt wurde.

 

Unter "Aktuelle Meldeanschrift" gibt der Antragsteller seine aktuelle Meldeanschrift an.

 

Unter "Kontakt" kann der Antragsteller seine private und/oder geschäftliche Telefonnummer und seine Mobiltelefonnummer  inklusive der dazugehörigen Vorwahl angeben.

Antrag in eigenem Namen als Organisation

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Der Antrag kann grundsätzlich auch von einer Organisation gestellt werden.

Je nachdem welche Eingabefelder Sie als Pflichtfelder markiert haben, müssen Angaben gemacht werden zu:

  • "Name der Organisation"
  • "Anschrift der Organisation"
  • "Anrede des Ansprechpartners"
  • "Vorname des Ansprechpartners"
  • "Nachname des Ansprechpartners"
  • "Telefonnumer"
  • "Telefaxnummer"

Antrag für eine andere Person/Organisation

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Im Fall, dass die den Antrag ausfüllende Person nicht der Antragsteller ist, werden sowohl die Daten des Antragstellers als auch die Daten der bevollmächtigten Person abgefragt. Die bevollmächtigte Person muss zusätzlich zu Ihren persönlichen Angaben  einen Nachweis für die Bevollmächtigung hochladen.