Angaben zum Material und Feuer
Zweck
Auf der Seite "Angaben zum Material und Feuer" werden generelle Angaben zum Material und Feuer abgefragt.
Angaben zum Material
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Der Antragsteller liest die angezeigte Erklärung und bestätigt diese durch das Häkchen setzen in die Box.
In der Konfiguration der Seite "Angaben zum Material und Feuer" können Sie die Erklärung anpassen.
Der Antragsteller muss die ungefähre Materialmenge (Brennmaterial) angeben und das Datum und Uhrzeit der Anlieferung des Materials auswählen.
Ob und welche Eingabefelder Pflicht sind, können Sie in der Konfiguration der Seite "Angaben zu den verantwortlichen Personen" anpassen. |
Angaben zum Feuer
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Der Antragsteller muss angeben, ob die Höhe des Feuers 2 m oder der Durchmesser des Feuers 2 m überschreitet.
Falls "Ja" wird dem Antragsteller ein Texthinweis angezeigt.
In der Konfiguration der Seite "Angaben zum Material und Feuer" können Sie die Angabe zur Höhe und zum Durchmesser des Feuers anpassen sowie auch den Texthinweis. |