Angaben zum Eigentümer
Zweck
Auf der Seite "Angaben zum Eigentümer" werden die persönlichen Daten des Eigentümers abgefragt.
Angaben zum Eigentümer
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Der Wohnungsgeber wählt zunächst, ob er ebenfalls der Eigentümer der Immobilie ist bzw. ob er die eigene Immobilie (Eigenerklärung) als Selbstzweck nutzt. Falls er auf "Ja" klickt, klickt er weiter auf die nächste Seite.
Falls er auf "Nein" klickt, wird abgefragt ob es sich bei dem Eigentümer um eine Person oder Organisation handelt.
Ob und welche Eingabefelder Pflicht sind, können Sie in der Konfiguration der Seite "Angaben zum Eigentümer" anpassen. |
Angaben zur Person
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Der Wohnungsgeber kann jetzt Angaben zur Person des Eigentümers machen. Je nachdem welche Eingabefelder Sie als Pflichtfelder in der Konfiguration markiert haben, macht er zunächst Angaben zu der Anrede, dann zu dem vollen Namen und zu der Adresse des Eigentümers. |
Angaben zur Organisation
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Der Eigentümer kann grundsätzlich auch eine Organisation sein. Je nachdem welche Eingabefelder Sie als Pflichtfelder markiert haben, müssen Angaben gemacht werden zu:
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