Angaben der Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr
Zweck
Auf der Seite "Angaben der Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr" werden Vorkehrungen zum Brauchtumsfeuer aufgelistet.
Angaben zur Gefahrenabwehr
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Durch das setzen des Häkchens, wählt der Antragsteller aus, welche Vorkehrungen er für das Brauchtumsfeuer treffen wird. Unter sonstige Vorkehrungen, kann der Antragsteller weitere Vorkehrungen angeben, die nicht aufgelistet sind.
In der Konfiguration der Seite "Angaben der Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr" können Sie die Liste der Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr anpassen und auswählen welche Vorkehrungen Pflichtfelder sind. Ob das Textfeld "Sonstige Vorkehrungen" im Antrag abgefragt/eingeblendet werden soll, können Sie ebenfalls in der Konfiguration der Seite "Angaben zur Gefahrenabwehr" anpassen. |